LWB.Eigentuemerziele
Eigentümerziele der LWB
Beschlossen vom Stadtrat am 24.08.2011
Quelle: Vorlage des Oberbürgermeisters, Drucksache Nr. V/1370
Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Präambel:
Ziel der Stadt Leipzig ist es, sich als attraktiver und konkurrenzfähiger Wohnstandort weiter zu entwickeln und es allen Bürgern zu ermöglichen, entsprechend ihren Bedürfnissen, ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten adäquaten Wohnraum zu finden.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH nimmt als kommunale Wohnungsgesellschaft eine wichtige Funktion auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ein. Als kommunale Gesellschaft ist die LWB ein Instrument zur praktischen Umsetzung sozial-, wohn- und stadtentwicklungspolitischer Ziele, die unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden. Mit Ratsbeschluss RBV-675/11 vom 09.02.2011 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig in Anerkennung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 27.01.2008 das Bekenntnis zu den Unternehmen und Betrieben der Daseinsvorsorge LVV mbH, Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg GmbH und Leipziger Stadtreinigung in kommunaler Hand erneuert.
Die Ratsversammlung beschließt in diesem Zusammenhang unter Beachtung, dass das Erreichen der finanzwirtschaftlichen Ziele aufgrund der notwendigen wirtschaftlichen Gesundung der LWB Vorrang hat, folgende Eigentümerziele:
1. Sachziele:
1.1 Ergebnisziel: Die LWB übernimmt eine wichtige Rolle am Leipziger Wohnungsmarkt und bei der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum (Bedarfsgruppen: z. B. Großfamilien, Senioren und KdU-Empfänger nach dem SGB II + SGB XII). Hierbei soll die durch Marktprozesse entstehende sozialräumliche Segregation gedämpft werden.
1.1 Vorgehensziel:
1.1.1 Die LWB sorgt für den Erhalt und die Bereitstellung von stadtweit preiswertem Wohnraum in allen Wohnungsgrößen im Umfang von ca. 20.000 Wohnungen im marktfähigen und gängigen Bestand, differenziert nach Wohnraum, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ in der jeweils geltenden Fassung und sonstigem preisgünstigem Wohnraum entspricht.
1.1.2 Die LWB sorgt für den Erhalt und die Herstellung eines akzeptablen Bauzustandes auch im preiswerten Segment, damit durch energiesparende Bauausstattungsmerkmale (energetische Sanierung) eine Finanzierung der Betriebskosten gegeben ist.
1.1.3 a )Die LWB gewährleistet eine Versorgung im preiswerten Segment für besondere Personengruppen, insbesondere einkommensschwache Haushalte und Haushalte, die sich nicht selbst am Markt versorgen können und hält eine Angebotsreserve für diesen Personenkreis vor.
1.1.3 b) Die LWB unterstützt eine Versorgung für senioren- und behindertengerechten Wohnraum. Die LWB ist bemüht bei Bedarf kurzfristig Maßnahmen zur Wohnungsanpassung, insbesondere für Menschen mit Behinderung, Senioren oder kinderreiche Haushalte zu realisieren.
1.1.4 Die LWB bemüht sich um Stabilität der Mietpreiskonditionen in bereits vermieteten Wohnraum bei einkommensschwachen Haushalten.
1.1.5 Eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, Abteilung soziale Wohnhilfen, und die Aufrechterhaltung der Vermittlungsmodalitäten wird von der LWB gewährleistet.
1.1.6 Die LWB führt das Sozialmanagement im Rahmen der präventiven Hilfe und als frühzeitige Alarmfunktion (Beratung und Betreuung von Mietern mit spezifischen Problemlagen) fort, bei Bedarf auch als Weitervermittlung der Haushalte an das bestehende Hilfesystem der Stadt Leipzig.
1.1.7 Weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Segregation sind:
- Marktbeeinflussung an einzelnen Großsiedlungsstandorten,
- Erhalt preisgünstiger Wohnungsangebote in Stadtteilen im Aufwertungsprozess
1.1.8 Die LWB gewährleistet die Übermittlung von Daten zum Bestand (z. B. Freimeldungen, Überlassung, Wohnmerkmale und Leerbestände) an die Stadt Leipzig, u. a. in Verbindung mit der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung und der Erarbeitung des Mietspiegels.
1.2 Ergebnisziel: Partner bei der Stadt- und Quartiersentwicklung
Die LWB ist ein zentraler Partner bei der Stadt- und Quartiersentwicklung.
1.2 Vorgehensziel:
1.2.1 Die LWB unterstützt die Stadt- und Quartiersentwicklung durch gezielte Maßnahmen der Sanierung, des Rückbaus und des Verkaufs. Dies erfolgt im Einzelnen durch:
- Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage des SEKo und in enger Abstimmung mit dem Dezernat VI,
- Vermeidung des Abrisses städtebaulich und denkmalpflegerisch wertvoller Gebäude,
- Bereitstellung geeigneter Grundstücke für Zwischennutzungen und innerstädtische
- Eigentumsbildung.
1.2.2. Zur Stadt- und Quartiersentwicklung gehören perspektivisch auch Investitionen in Wohnungsneubauten. Voraussetzung hierfür ist die Realisierung eines positiven Zielcashflows (EZ 2.1; VZ 2.1.1). Mit dem Wohnungsneubau sollen die EZ 1.1 und EZ 1.3 unterstützt werden.
1.2.3 Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Realisierung von öffentlichen Baumaßnahmen in ausgesuchten Stadtquartieren (ggf. in Eigenschaft als Bauträger (z.B. bei der Sanierung bzw. beim Neubau von Kindertagesstätten).
1.2.4 Die LWB übernimmt im Rahmen des Quartiersmanagements Aufgaben und kooperiert mit der Stadtverwaltung sowie mit örtlichen Organisationen und Vereinen.
1.3 Ergebnisziel: Im Rahmen der Bestandsentwicklung hat die LWB auch das Ziel, Modellprojekte voranzutreiben
1.3 Vorgehensziel:
1.3.1 Die LWB initiiert unter der Prämisse, dass wirtschaftliche Ziele nicht konterkariert werden, Modell- und Kooperationsprojekte, wie seniorengerechte Quartiere, energieeffiziente Wohnquartiere, (betreute) Wohngemeinschaften für junge Erwachsene, Eigentümerinitiativen im sozialen Bereich zur Unterbringung schwieriger Personengruppen.
Aktuell geht es um folgende Modellprojekte:
- Energetische Sanierung „Kreuzstraßenviertel“,
- Seniorengerechtes Quartier in Schönefeld und
- Eigentümerstandortgemeinschaft „Bülowviertel“.
Die Aufnahme neuer Modelprojekte erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Leipzig.
1.3.2 Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung, z. B. durch die Unterstützung bei der Erstellung eines ökologischen Mietspiegels.
2. Finanzziele:
2.1 Ergebnisziel: Primäre Finanzziele der LWB sind das Erreichen der Wirtschaftlichkeit und die Stabilisierung der Gesellschaft.
2.1 Vorgehensziel:
2.1.1 Die LWB erreicht bis zum Jahr 2014 nachhaltig den Zielcashflow 1, d. h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach planmäßiger Tilgung ist größer Null.
2.1.2 Die LWB erwirtschaftet spätestens ab dem Jahr 2014 nachhaltig positive Jahresergebnisse, die eine marktübliche Verzinsung gewährleisten. Die Realisierung einzelner Sachziele wird bei der Bemessung der Verzinsung berücksichtigt.
2.2 Ergebnisziel: Die LWB wird entsprechend des Konzepts zur Reduzierung des Bürgschaftsobligos die besicherten Kredite bis zum Jahr 2012 unter 300 Mio. Euro zurückführen.
2.2 Vorgehensziel:
2.2.1 Die Rückführung der bürgschaftsbesicherten Altschulden erfolgt in Höhe der geplanten Tilgung sowie durch Abrissmaßnahmen gemäß § 6a Altschuldenhilfegesetz für Wohnungsunternehmen.
2.2.2 Die Altkredite werden planmäßig getilgt.
2.2.3 Das Konzept der LWB zur Rückführung von Bürgschaften wird jährlich dem aktuellen Stand angepasst und fortgeschrieben.