APRIL.PPP.2008-06-18

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Information (DS IV/3202) des Dezernats Finanzen zur Ratsversammlung am 18.06.2008

zum Thema

Stand des PPP-Pilotprojekts „Sanierung und Bewirtschaftung von Schulimmobilien in der Stadt Leipzig mit privaten Partnern“ - Zwischenstandsbericht nach Abschluss des Eignungstests

Vorlage: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp4/kais02.nsf/docid/ED67B8AF67D8D003C125740800367153/$FILE/IV-ds-3202.pdf

Begründung: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp4/kais02.nsf/docid/ED67B8AF67D8D003C125740800367153/$FILE/IV-ds-3202-text.pdf

Information

1. Die Vorlage mit den Ergebnissen des PPP-Eignungstests "Sanierung und Bewirtschaftung von Schulen der Stadt Leipzig" wird zur Kenntnis genommen. Die Standortauswahl (Punkt 6 der Begründung) wird bestätigt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzierbaren und unter PPP-Aspekten objektiv wirtschaftlichen Objekte nach Abschluss der vorläufigen PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen einer Baubeschlussvorlage als zu realisierende Pilotprojekte vorzuschlagen. Die Auswahl der Projekte erfolgt auch in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Förder- und Eigenmittel.

Aus der Begründung

Grundlage der Aktivitäten der Stadtverwaltung sind

  • die Sächsische Verwaltungsvorschrift KommInvestVwV zur kommunal- und haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investorenvorhaben im kommunalen Bereich,
  • die DS IV/2487 Initiierung eines PPP-Pilotprojekts „Sanierung und Bewirtschaftung von Schulgebäuden in der Stadt Leipzig mit privaten Partnern“.

Ausgangslage:

  • sehr hoher Investitionsstau, allein 490 Mill. Euro an Schulimmobilien
  • Unterhaltung der Schulen ist eine Pflichtaufgabe der Kommune

Die Untersuchung alternativer Finanzierungsmodelle, die zusätzlich zu den konventionell ausgeführten Investitionsvorhaben umgesetzt werden, ist unumgänglich und zwingend.

Auf der Basis der DS IV/2487 wurde in einem Auswahlverfahren der PPP-Beraterverbund mit Sitz in Halle als externer Berater für die Begleitung des Projekts ausgewählt. Referenzen: Erfahrungen des Büros mit PPP, enge Kooperation mit dem Bundesministerium f. Bau, Verkehr und Stadtentwicklung.

Parallel wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe unter Leitung der Stadtkämmerei und Mitwirkung von Schulverwaltungsamt (SVA), Hochbauamt, Liegenschaftsamt, Rechtsamt, Dezernat II gebildet. Diese Projektgruppe führte im Zeitraum Okt. 2007 bis Febr. 2008 einen Eignungstest für mehrere städtische Schulimmobilien durch, die vorher durch das SVA ausgewählt worden waren. Im Ergebnis liegt eine Liste von 5 Objekten vor, die prinzipiell für ein PPP-Projekt geeignet sind, „ohne dass damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahme nachgewiesen wurde. Der Nachweis einer eventuellen Wirtschaftlichkeit der PPP-Variante ... erfolgt im nächsten Schritt des Pilotprojekts, der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ (VWU). Diese Objekte samt Sanierungsbedarf sind

  • Erich-Kästner-Schule (11.0 Mill. Euro)
  • Anton-Philipp-Reclam-Schule (8.1 Mill. Euro)
  • Pablo-Neruda-Schule (6.5 Mill. Euro)
  • Hans-und-Hilde-Coppi-Schule (7.7 Mill. Euro)
  • Immanuel-Kant-Schule (10.6 Mill. Euro)

Parallel zum Eignungstest wurden durch die Verwaltung erste Gespräche mit Fördermittelgebern geführt. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist das Vorliegen einer VWU. Für eine solche „ist maßgebend, dass eine Durchführung einer einzelnen Sanierung mit anschließender Bewirtschaftung über einen definierten Zeitraum mit PPP wirtschaftlicher ist als die konventionelle Ausführung der Bauleistung und anschließende Eigenunterhaltung der Schule durch die Stadt. Dieses Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann und soll nicht durch positive oder negative Erfahrungen anderer Kommunen mit PPP vorweg genommen werden, da jedes Objekt eigene Spezifikationen aufweist. Trotzdem sollen die Erfahrungen anderer Kommunen ausgewertet und über deren Ergebnisse berichtet werden“.

Finanzierbarkeit und Haushaltsverträglichkeit:
Mit dem RP ist abzustimmen, ob eine Haushaltsbelastung durch die einzustellenden PPP-Raten als zusätzliche Belastung zum bisher im Haushalt genehmigten Investitionsbudget genehmigungsfähig ist. Intern ist zu klären, welches Projektvolumen und welche PPP-Rate als haushaltsverträglich eingestuft werden kann. Dabei sind auch die laufenden Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu berücksichtigen.

Als PPP-Vertragsmodell wird das PPP-Inhabermodell empfohlen, in dem das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden weiterhin bei der Stadt bleibt. Erfahrungen aus anderen Kommunen wurden in entsprechenden Leitfäden zusammengefasst und haben zu einer weitgehenden Standardisierung dieses Modells geführt.

In Sachsen gibt es noch keine Erfahrungen bei der Einbindung von Fördermitteln in PPP-Schulprojekte. Das PPP-Verfahren sieht vor, dass die Planung, der Bau, die Finanzierung und der überwiegende Teil des Betriebs vollständig auf den privaten Partner übertragen wird. „Dies implementiert einen anderen Ablauf des Vergabeverfahrens und entspricht nicht der Verfahrensweise der Fördermitteleinbindung bei der konventionellen Beschaffung“.

Der Freistaat besteht im Rahmen der VWU auf der Vorlage einer Leistungsphase 3 nach HAOI (?) für die konventionelle Variante. Aus Sicht des SMK (?!) darf PPP nicht als alternatives Modell bei schwieriger Haushaltslage betrachtet werden, da es sich hier um ein kreditähnliches Geschäft handelt.

Weiteres Vorgehen:

  • Durchführung eines Beschaffungsvariantenvergleichs. Gemäß den geltenden bundes- und landesrechtlichen Haushaltsvorschriften (VV zu § 7 BHO und SäHO) sowie den Vorgaben des Leitfadens „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ der FMK-Arbeitsgruppe sind die beiden Beschaffungsvarianten (konventionell und PPP) zwingend zu quantifizieren.
  • Erarbeitung einer Baubeschlussvorlage als endgültige Entscheidungsgrundlage für die Ratsversammlung bis Ende 2008.