WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.Kuelow-20090504
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Schlichtungs- und Schiedsverfahren wegen Satzungsverstößen im Rahmen des Vereinigungsprozesses
Begründung der Berufung gegen das Urteil der LSK vom 16.01.2009 vom 04.05.2009
Der Beschluss der LSK Sachsen wird als bekannt vorausgesetzt. Der Vorstand des Stadtverbands Leipzig der Partei DIE LINKE stützt sich maßgeblich auf seine bisherigen Stellungnahmen.
Insbesondere wird angeregt, das Recht des höchsten Gremiums eines Verbandes - hier des Stadtverbandes Leipzig unserer Partei - namentlich des hier satzungsgerecht konstituierten Stadtparteitages, im Rahmen der Beschlussfassung zur Tagesordnung nach begründeter Antragstellung weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen, zu prüfen.
Der Stadtvorstand Leipzig geht nach wie vor davon aus, dass eine qualifizierte Mehrheit der Parteitagsdelegierten nach entsprechender Begründung und Debatte durchaus legitimiert ist, bei politischer Notwendigkeit eine Satzungsänderung zu beschließen. Eine entsprechende Mehrheit könnte zudem den Vorstand abberufen und Neuwahlen beschließen. Auch dies aus hiesiger Sicht ohne besondere Vorankündigung.
Da der Antrag der Genossin Klug zwar das Ziel verfolgte, die Souveränität des höchsten Gremiums unseres Stadtverbandes einzuschränken, sie zugleich jedoch dahingehend einlenkt, keine der tatsächlich erfolgten Nachwahlen anfechten zu wollen, wären wir auf dieser Basis zu einer Einigung mit Margitta dahingehend bereit, alle vorhersehbaren Änderungen an Grundlagendokumenten allen Delegierten unseres Stadtparteitags frist- und formgerecht zuzustellen, so wie sir es bisher auch gehalten haben.
Ansonsten wird insbesondere um eine Entscheidung zur Souveränität von Parteitagen in Satzungsfragen - auch aus Sicht akuter Entscheidungsgrundlagen - ersucht und damit beantragt, der Berufung stattzugeben.
Dr. Volker Külow, Vorsitzender, 04.05.2009
Nachsatz HGG: Mehr zum Verfahren siehe WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK. Die Vertauschung der Faxseiten wurde korrigiert.