MINT.Digitalisierungskonzepte

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Digitalisierungskonzepte für Leipziger Schulen

Hintergrund

Im Rahmen des Digitalpakts Schule der Bundesregierung sind Schulen aufgefordert, bis Ende 2019 Mittel für die eigene "digitale Aufrüstung" zu beantragen. Ein solcher Antrag ist gebunden an die Erstellung eines pädagogischen Konzepts zur Nutzung der neu angeschafften Infrastruktur. Die Stadt Leipzig möchte die Schulen bei der Erstellung solcher Konzepte unterstützen und damit Hürden für eine Antragstellung seitens der Schulen aus dem Weg räumen.

Bei der ganzen Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass die Lecos im Auftrag der Stadt Leipzig (als Träger der sachlichen Ausstattung der Schulen) inzwischen ein Ausrollszenario für Hardware an den Schulen erstellt hat, um die regelmäßige Erneuerung der Infrastruktur zu gewährleisten. Die Anträge der Schulen müssten sich also in dieses Konzept einpassen.

Nach Aussage im Begleitvideo sind im pädagogischen Konzept der Schule die drei Aspekte

  • Pädagogische Strategie,
  • Technische Anforderungen und
  • Fortbildungskonzept

darzustellen.

Die technische Betreuung der (staatlichen) Schulen erfolgt durch die Lecos

  • Die Stadt Leipzig ist Träger von ca. 150 Schulen mit Hort und 50 Kindergärten. Die Verwaltungen der Einrichtungen wurden durch Lecos mit Informationstechnik ausgestattet. Insgesamt betreuen wir in den Schulen rund 800 PCs, 200 Drucker und 130 Server. (Quelle)
  • Hier ist möglicherweise das Ausrollkonzept zu beachten.


Zum Digitalpakt (Quelle)

Die Laufzeit beträgt 5 Jahre (voraussichtlich 2019 bis Ende 2023). Das Finanzvolumen beträgt in der 19. Legislaturperiode 3,5 Mrd. Euro, insgesamt 5 Mrd. Euro in 5 Jahren.

Ziele:

  • Aufbau digitaler Lerninfrastrukturen an allen rd. 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland.
  • Sicherung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb.
  • Etablierung des Paktcharakters als zentrales Moment: Beiträge der Länder und Kommunen (Lehrerqualifizierung; Erarbeitung pädagogischer Konzepte, Betrieb und Wartung) sind unverzichtbare Komplementärmaßnahmen des Bundesprogramms.

Umsetzungsschritte:

  • Voraussetzung: Änderung Art. 104c GG.
  • Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern.
  • Bis Ende Q2/2019: Veröffentlichung von Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des DigitalPakts Schule.
  • Bis Ende Q2/2019: Etablierung einer Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern.
  • 2019: Beginn der Förderung (Mittelausreichung).

Weitere Links: