MINT.Digitalisierungskonzepte: Unterschied zwischen den Versionen

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== Digitalisierungskonzepte für Leipziger Schulen ==
== Digitalisierungskonzepte für Leipziger Schulen ==


* [https://www.mint-regionen.de/wettbewerbe/digital-skills/ Ausschreibung]
* [https://www.bmbf.de/files/19-03-15_VV_DigitalPaktSchule_Wasserzeichen.pdf Genaue Förderbedingungen][https://www.mint-regionen.de/wettbewerbe/digital-skills/ Ausschreibung]
* Deadline der Einreichung ist der '''31.01.2019'''.
* Berücksichtigt werden sollten die Erfahrungen aus dem Antrag [[MINT.MINT-Region|MINT-Region]] im Jahr 2016/17.
* Am 04.04.2019 wurde uns mitgeteilt, dass es unser Antrag '''nicht''' in die nähere Auswahl geschafft hat.


=== Hintergrund ===
=== Hintergrund ===

Version vom 30. April 2019, 10:59 Uhr

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Digitalisierungskonzepte für Leipziger Schulen

Hintergrund

Im Rahmen des Digitalpakts Schule der Bundesregierung sind Schulen aufgefordert, bis Ende 2019 Mittel für die eigene "digitale Aufrüstung" zu beantragen. Ein solcher Antrag ist gebunden an die Erstellung eines pädagogischen Konzepts zur Nutzung der neu angeschafften Infrastruktur. Die Stadt Leipzig möchte die Schulen bei der Erstellung solcher Konzepte unterstützen und damit Hürden für eine Antragstellung seitens der Schulen aus dem Weg räumen.

Bei der ganzen Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass die Lecos im Auftrag der Stadt Leipzig (als Träger der sachlichen Ausstattung der Schulen) inzwischen ein Ausrollszenario für Hardware an den Schulen erstellt hat, um die regelmäßige Erneuerung der Infrastruktur zu gewährleisten. Die Anträge der Schulen müssten sich also in dieses Konzept einpassen.

Zum Digitalpakt (Quelle)

Die Laufzeit beträgt 5 Jahre (voraussichtlich 2019 bis Ende 2023). Das Finanzvolumen beträgt in der 19. Legislaturperiode 3,5 Mrd. Euro, insgesamt 5 Mrd. Euro in 5 Jahren.

Ziele:

  • Aufbau digitaler Lerninfrastrukturen an allen rd. 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland.
  • Sicherung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb.
  • Etablierung des Paktcharakters als zentrales Moment: Beiträge der Länder und Kommunen (Lehrerqualifizierung; Erarbeitung pädagogischer Konzepte, Betrieb und Wartung) sind unverzichtbare Komplementärmaßnahmen des Bundesprogramms.

Umsetzungsschritte:

  • Voraussetzung: Änderung Art. 104c GG.
  • Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern.
  • Bis Ende Q2/2019: Veröffentlichung von Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des DigitalPakts Schule.
  • Bis Ende Q2/2019: Etablierung einer Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern.
  • 2019: Beginn der Förderung (Mittelausreichung).

Weitere Links: