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Antwortschreiben der Staatsministerin Frau Dr. Stange, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, an Stadtrat Siegfried Schlegel vom 02.04.09

– Auszug –

„Sehr geehrter Herr Stadtrat,

für Ihr Schreiben vom 5.2.2009, in dem Sie über Irritationen im Zusammenhang mit dem Bau des Aula-/Kirchengebäudes am Augustusplatz berichten, die durch die Satzung der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" ausgelöst wurden, danke ich Ihnen.

[…]

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die öffentliche Stellungnahme des Präsidenten der Landesdirektion Leipzig vor der Veröffentlichung über die Errichtung der Stiftung im Sächsischen Amtsblatt Irritationen hervorgerufen hat.

Ich teile jedoch nicht Ihre Befürchtung, dass durch die Aktivitäten der Stiftung die Verfügungsmöglichkeiten der Universität für die Nutzung des Aula-/Kirchengebäudes eingeschränkt werden bzw. eine vorwiegend kirchliche Nutzung erfolge.

Die Universitätsleitung erstellt unter Beteiligung der möglichen Nutzer die organisatorischen Festlegungen zu den unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes. Hierbei wird sie die universitären, kirchlichen und kulturellen Bedürfnisse ausgewogen berücksichtigen. Die Zuständigkeit und Verantwortung für diese Festlegungen wird unmittelbar von der Universitätsleitung wahrgenommen. Eine Stiftung ist nicht befugt, diese Zuständigkeiten zu beeinflussen.

Im Übrigen ist m. E. mit der Erklärung vom 15. Dezember 2008 ein brauchbarer Konsens zum Umgang mit den unterschiedlichen Nutzungsinteressen aller Beteiligten gefunden worden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva-Maria Stange“