WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Nachwahl

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Schiedsverfahren vor der LSK zur Durchführung der Nachwahl in den Stadtvorstand am 27.03.2008

  • Antragsteller: Fabian Blunk, Ingo Gröpler-Röser, Margitta Klug, Florian Krahmer, Dr. Maximilian Meurer, Juliane Nagel, Timm Rambow
  • Beistand: Jochen Beißert
  • Antragsgegner: Stadtverband Leipzig der Partei DIE LINKE, vertreten durch den Stadtvorsitzenden Volker Külow
  • Antragsdatum: 10.04.2008

Antrag

Gegenstand: Anfechtung der Nachwahl von zwei weiteren Mitgliedern in den Stadtvorstand Leipzig der Partei DIE LINKE (SV-L)

... beantragen die Antragsteller:

1. Es wird festgestellt, dass die Nachwahlen der zwei weiteren Mitglieder des SV-L gemäß X. - Übergangsregelungen - Punkt 3. der Stadtsatzung (weitere Mitglieder der vormaligen WASG) am 27.03.2008 rechtswidrig und damit nichtig sind.
2. Die Nachwahlen der zwei weiteren Mitglieder des SV-L gemäß X. - Übergangsregelungen - Punkt 3. der Stadtsatzung (weitere Mitglieder der vormaligen WASG) sind durch eine ordentlich einzuberufende Tagung des SPT unter satzungsgemäßer Einladung und Ankündigung der Wahlen zu wiederholen.

Aus der Begründung:

Am 22.09.2007 wurden auf der 1. Tagung des 1. SPT (1. Parteitags des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE.) gemäß Satzung des Stadtverbands ein stellv. Vorsitzender und drei weitere Mitglieder des SV gewählt, die zugleich Mitglieder der vormaligen WASG waren. Am 19.02.2008 traten von diesen Gewählten der stellv. Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des SV zurück.

Für die dadurch und durch weitere Rücktritte notwendig gewordenen Nachwahlen wurde mit Schreiben vom 28.02.2008 für einen außerordentlichen SPT eingeladen. Im Einladungsschreiben heißt es zunächst jedoch nur:

"Auf der Tagung geht es hauptsächlich darum, durch weitere Nachwahlen des SV satzungsgemäß wieder zu vervollständigen."

In der mit der Einladung versendeten vorläufigen TO ist für die hier erheblichen Nachwahlen von Mitglieder der vormaligen WASG die Wahl

  • eines/einer stellv. Vorsitzenden (vormalige WASG)
  • eines weiteren Mitglieds des SV (vormalige WASG)

angekündigt worden.

Am 27.03.2008 traten die gewählten Delegierten zur berufenen außerordentlichen Tagung des SPT zusammen. Die Tagungsleitung schlug während der Beratung der TO den Delegierten vor, die TOP 4 bis 7 der vorl. TO, die jeweils die einzelnen Nachwahlen bezeichneten, unter einem neuen TOP 4 "Wahlen" zusammenzufassen und TOP 8 als TOP 5 zu bezeichnen. Die Versammlungsleitung nannte für die Änderung keine Gründe. Die Versammlung folgte ohne Aussprache dem Vorschlag und beschloss die so geänderte TO.

Unter TOP 4 wurde zunächst die Wahl eines/einer stellv. Vorsitzenden (vormalige WASG) aufgerufen. Hierzu kandidierte als einzige die Genossin Sylvia Höhne, die bereits gewähltes Mitglied des SV war. Sie wurde gewählt. Mit dieser Wahl verlor sie das bisherige Mandat als weiteres Mitglied des SV (vormalige WASG). Damit wurde ein weiteres Mandat im SV vakant.

Da jedoch in der mit der Einladung zugegangenen vorläufigen TO nur zwei Wahlen für die Besetzung von Mandaten für Mitglieder der vormaligen WASG (X, Abs. 3 Stadtsatzung) angekündigt wurden, nun jedoch ein zusätzliches drittes Amt als weiteres Mitglied des SV (vormalige WASG) unbesetzt war, kam es unter den Delegierten zu Zwischenrufen und Nachfragen. Insbesondere wurde das Begehren rechtlich angezweifelt, nunmehr eine zusätzliche Wahl durchzuführen. Die Tagungsleitung entschied, darüber abstimmen zu lassen, ob auch dieses Amt durch eine weitere Wahl besetzt werden soll. Die Mehrheit stimmte dem Verfahren, auch dieses Amt auf dieser Tagung zu besetzen, zu.

Die Wahlen wurden durchgeführt. Nach dem bekannt gegebenen Wahlergebnis wurden Bettina Gerloff und Klaus Schmidt gewählt.

Die Antragsteller sind

  • nach § 15 Abs 3 der Wahlordnung antragsberechtigt, da sie wahlberechtigte Versammlungsteilnehmer/innen waren
  • oder als vormaliges Mitglied der WASG in der zusätzlich durchgeführten Wahl passiv wählbar gewesen
  • oder ihnen stand das Recht zu, Wahlvorschläge für diese Wahl zu unterbreiten, § 7 Abs. 1 Wahlordnung.

Entscheid der LSK vom 25.04.2008

1. Das Schiedsverfahren wird eröffnet.
2. Der SV-L, vertreten durch V.Külow, wird gebeten, schriftlich Stellung zu nehmen.
3. Der Antragsgegner wird gebeten, seine Stellungnahme durch Beifügung der Satzung, inklusive der Übergangsbestimmungen des SV-L zu ergänzen.
4. Die Frist für die Stellungnahme wird auf zwei Wochen festgelegt.
5. Die LSK erbittet von den Verfahrensbeteiligten Auskunft über die Kandidatenlage, wie sie vor Beginn des SPT veröffentlicht wurde und die Art und Weise dieser Veröffentlichung sowie über die Frage, wie der SPT bekannt gemacht wurde.
6. Die LSK regt gemäß § 9 Abs. 2 BSO die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an.

Aus dem Entscheid der LSK vom 02.10.2008 in der Hauptsache:

Die Nachwahl zum Stadtvorstand ... am 27.03.2008 war rechtmäßig durchgeführt worden.

Gründe:

... Eine Wahlankündigung ist nicht als eine Ausschreibung anzusehen, sondern sie hat nur den Zweck, die Versammlungsteilnehmer (in diesem Fall die Delegierten) vor Überrumpelung in Personalfragen zu schützen. Potenzielle Kandidaten können daraus keine weiteren Schutzrechte ableiten. ... Angekündigt werden muss nur die Wahl an sich, inklusive der zu besetzenden Posten, nicht jedoch zwingend deren Anzahl.